Die Honorarkosten für die Leistungen eines Sachverständigen sind in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Die Erstellung von Gerichtsgutachten beispielsweise erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG. Private und Schiedsgutachten hingegen werden nach Aufwand oder pauschal vergütet.
Erläutern Sie mir Ihr Anliegen. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag entsprechend Ihrer Vorgaben.
Leistung
Erstellung von Gerichtsgutachten
Erstellung von Privat- / Schiedsgutachten
Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3